Eine Bestandsaufnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ergeben, dass von den 579 öffentlichen Schutzräumen, die hierzulande noch zur Verfügung stehen, kein einziger funktionsfähig ist – geschweige denn einsatzbereit. Im Jahr 2007 entschied die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, das bisherige Schutzprogramm aufzugeben und die öffentlichen Schutzräume nach und nach aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Grund hierfür ist, nach Angaben der BImA, dass nach der Wiedervereinigung die in der ehemaligen DDR bestehenden Zivilschutzanlagen nicht in das Schutzbaukonzept des Bundes übernommen wurden.
Author: Rebecca Kmiecinski
Published at: 2025-04-15 18:48:00
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