Viel spricht gegen Hass – und dagegen, ihn zu bestrafen

Viel spricht gegen Hass – und dagegen, ihn zu bestrafen


In einem Entwurf für das Koalitionsabkommen zwischen CDU/CSU und SPD in Deutschland findet sich als bereits akkordierter Text der Satz: „Die staatsferne Medienaufsicht muss unter Wahrung der Medienfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Man fragt sich: Wie soll eine – ob staatsnahe oder staatsferne – Behörde gegen ein Gefühl vorgehen? Als Tatsachenbehauptung funktioniert dieser Satz nicht, denn er muss als falsifiziert gelten, wenn auch nur ein einziger Wiener erklärt, dass er die Polizei nicht hasse; und es ist anzunehmen, dass sich viele Wiener beiderlei Geschlechts finden, die das tun. Die mit dem Hass auch etymologisch verbundene Hetze ist sozusagen ein Schritt weiter zur Tat: Wer hetzt, der will erstens, dass sein Hass sich auf die Aufgehetzten überträgt, zweitens, dass diese einschlägig aktiv werden.

Author: Thomas Kramar


Published at: 2025-04-02 11:55:59

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