Bei den EU Ländern, die nicht Mitglied sind bei der NATO greift der europäische Vertrag mit seiner Beistandsklausel nach Artikel 42/7. Georg Häsler: «Trotz aller Bestrebungen, eine europäische Rüstungsindustrie zu schaffen, sind die Betriebe und die Konzerne nach wie vor national orientiert und national organisiert. Die Betriebe sind auf der einen Seite harte Konkurrenten und auf der anderen Seite Systemparteien, arbeiten also zusammen und bekämpfen sich gleichzeitig.»
Author: Simone Lo Bartolo (lbs), Jasmine Jacot-Descombes (jja), Georg Häsler (geo)
Published at: 2025-07-05 14:30:00
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