Gilt das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit auch, wenn Menschen weit entfernt von Deutschland von einem anderen Staat getötet werden und dabei zumindest indirekt deutsche Hilfe in Anspruch nehmen? Ein Umstand, den die Rechtwissenschaftlerin Paulina Starski von der Universität Freiburg im TV-Sender Phönix kritisch bewertete: "Wenn sie nicht genau wissen, wen sie da angreifen, haben sie im Zweifel davon auszugehen, dass es eine Zivilperson ist." Die jetzt formulierte Schutzpflicht eröffne aber auch klare Leitlinien für künftige Konfliktfälle: "Nach dem heutigen Urteil kann es Situationen geben, bei denen Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Ausland vor deutsche Gerichte kommen."
Author: Marcel Fürstenau
Published at: 2025-07-15 13:14:00
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