Verwiesen wurde auf ein Regierungsdekret, das sich auf die seit dem Krieg in der Ukraine in Ungarn geltende Notsituation bezieht. Dabei müssen sich die Betroffenen lediglich zu ihrer Schuld bekennen, die Umstände der Straftat offenlegen und sich verpflichten, Ungarn innerhalb von 72 Stunden nach Rechtskraft der Entscheidung zu verlassen. Die Regierung rechtfertigte dieses Vorgehen damit, dass die ungarischen Gefängnisse überfüllt seien und sie die Schlepper nicht auf Kosten der ungarischen Steuerzahler verwahren wolle.
Author: ORF.at
Published at: 2025-07-12 10:59:03
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