Dennoch erstaunen die aktuelle Aufrüstungshysterie und der ungebrochene Drohnenhype.Placeholder image-1Denn die interessierte Zivilgesellschaft in Deutschland diskutiert seit Jahren über die völkerrechtlichen und ethischen Fragen der Entwicklung und des Einsatzes von bewaffneten und autonomen Drohnen.Auch wenn der deutsche Sonderweg schon mit dem Jugoslawienkrieg aufgegeben wurde, blieb die Ausrüstung der Bundeswehr mit Angriffswaffen immer ein gesellschaftlich umkämpftes Terrain. Und wieder versichern die Rüstungsfirmen eilfertig, dass bei den Systemen immer ein „Human-in-the-Loop“ sei und die Attacke von Soldat:innen jederzeit abgebrochen werden könne.Allerdings liest man auf der Website der Firma Stark, dass die KI-unterstützte Software von Virtus in Echtzeit auf Veränderungen reagiere und das System „präzise Ziele in bis zu 100 km Entfernung aufklären und bekämpfen“ könne, auch in „signalarmen oder gestörten Einsatzumgebungen“. Sie gelten zwar als schneller und weniger störanfällig – doch laut Genfer Konvention muss jede militärische Handlung einem Menschen zuschreibbar sein – und nicht einem Computerprogramm.Auf künstlicher Intelligenz basierte (Drohnen-)Kriegsführung – und nichts anderes bedeuten autonome Drohnen – lässt sich von einem Soldaten beziehungsweise dem Human-in-the-Loop nicht wirklich qualitativ kontrollieren, ohne den erwünschten Vorteil der Maschinengeschwindigkeit zu verlieren.In gewisser Weise wird Kriegsführung experimenteller Ein Soldat kann auch nicht die Korrektheit der Software überprüfen – ob etwa die Trainingsdaten der Algorithmen adäquat und korrekt sind und wie sich das System durch dynamische Optimierungsprozesse verändert.
Author: Jutta Weber
Published at: 2025-10-08 15:00:00
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