Wenn all das nicht berücksichtigt wird und Gerichte das Wohl der Kinder gefährdet sehen, wird das Sorge- und Umgangsrecht für den jeweiligen Elternteil entzogen. Ein Entzug ist jeweils möglich, wenn durch den Kontakt zu einem Elternteil das Kindeswohl gefährdet ist, also ein Schaden für die körperliche oder seelische Gesundheit des Kindes zu befürchten ist. „Hier kann man Eltern im Interesse der Kinder nur raten, das eigene Ego zurückzustellen und früh klare Regelungen zu Umgang und Sorgerecht zu treffen.“
Author: Silke Hümmer, Mara Pallokat
Published at: 2026-02-02 12:13:34
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