Das Sondertribunal soll das "Verbrechen der Aggression" gegen die Ukraine ahnden und die politischen und militärischen Verantwortlichen aus Russland zur Rechenschaft ziehen. Der IStGH hatte im März 2023 wegen des Vorwurfs der Zwangsdeportation ukrainischer Kinder im Zuge der russischen Offensive einen Haftbefehl gegen Putin ausgestellt. Der IStGH kann jedoch nicht gegen Moskau wegen des "Verbrechens der Aggression", also der Entscheidung zum Angriff auf die Ukraine, vorgehen.
Author: STERN.de
Published at: 2025-06-25 21:06:00
Still want to read the full version? Full article