Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 ist die Beitragspflicht erst dann verfassungsrechtlich problematisch, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Die Beitragspflicht, so das Gericht in Lüneburg, sei erst dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn das gesamte Angebot der Öffentlich-Rechtlichen dem Vielfaltsgebot nicht mehr entspreche. Zudem machte das Gericht einen formalen Fehler der Kläger aus: Ein Großteil ihrer Kritik bezog sich auf die Corona-Berichterstattung in einem Zeitraum, der nicht in den maßgeblichen Zwei-Jahres-Zeitraum des jeweiligen Beitragsbescheids fiel.
Author: Thomas Pany
Published at: 2025-12-23 13:00:00
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