Vor Gericht steht der AfD-Politiker nun wegen Vorwürfen der Geldwäsche, der versuchten sowie vollendeten Nötigung, der Sachbeschädigung und der Volksverhetzung; der Mitbeschuldigte, 29, wegen Sachbeschädigung, versuchter und vollendeter Nötigung. Das Landgericht Würzburg allerdings, dem die Anklage zeitweise zur Prüfung vorgelegen hatte, hatte in einem Beschluss, der der SZ vorliegt, bereits Zweifel erkennen lassen: Es sei schwer nachzuweisen, dass Halemba selbst das Lied bei der Party, mutmaßlich seiner Geburtstagsfeier, abgespielt hat. Ungewöhnlich ist die Konstellation hinsichtlich der versuchten Nötigung und Sachbeschädigung: Halemba und sein Mitangeklagter, ebenfalls AfD-Mitglied, sollen im Mai 2023 nächtens vor der Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Bayer gestanden und versucht haben, ihn – damals Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts – in einem Parteiausschlussverfahren zu beeinflussen.
Author: Von Max Weinhold Hernandez
Published at: 2026-01-07 13:07:14
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