Polizei soll illegale Migranten in Privatwohnungen aufspüren dürfen [premium]

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Artikel 23a der überarbeiteten EU-Rückführungsrichtlinie hat es in sich: Die Polizei soll, so steht dort schwarz auf weiß, bei Verdacht das Recht erhalten, in private Räumlichkeiten einzudringen, um nach abschiebungspflichtigen Migranten zu suchen – und zwar auch ohne Einwilligung der Bewohner. Der Passus wurde, wie „Die Presse“ im Büro von Migrationskommissar Magnus Brunner erfährt, von Dänemark (das im zweiten Halbjahr 2025 den Ratsvorsitz innehatte) in die Verordnung reklamiert und ist derzeit Grundlage heftiger Debatten unter den Mitgliedstaaten. In der Praxis heißt das: Es gibt drei Kriterien, die festlegen, ob das Konzept des sicheren Drittstaats im Rahmen eines Asylverfahrens anwendbar ist: Erstens eine persönliche Verbindung, zweitens der Transit durch einen sicheren Drittstaat auf dem Weg in die Union sowie drittens Vereinbarungen mit einem Nicht-EU-Land (auf bilateraler oder europäischer Ebene), dass die Prüfung eines Schutzantrags dort sichergestellt ist.

Author: Anna Gabriel


Published at: 2026-02-10 15:06:21

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