Der Vorsitzende Richter Lothar Staschik begründete das Urteil mit dem nicht ordnungsgemäßen Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität. Die Kündigung sei rechtmäßig, urteilte das Bonner Gericht, da Guérot sich um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben habe, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. "Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens lassen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu", sagte nun auch der Kölner Richter Staschik.
Author: DIE ZEIT: Kultur - Susanne Ködel
Published at: 2025-09-30 14:47:18
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