In den folgenden zwei Jahrzehnten diente eine aktive Neutralitätspolitik, wo immer sie möglich war, der Dämpfung von Konflikten, der Förderung von Kooperation, Entspannung, Weiterentwicklung des Völkerrechts und der Menschenrechte – und damit auch unserer Sicherheit und Geltung in Europa und darüber hinaus. Ein „Landesverteidigungsplan“ wurde im Konsens aller Parteien mit der Zielsetzung erstellt, für den Schutz der Bevölkerung und der Grundwerte unseres Staates zu sorgen und die Immerwährende Neutralität zu bewahren. Das Ende des Kalten Krieges, die Auflösung des Warschauer Paktes 1991, die gravierende Änderung der Sicherheitslage und später die Mitgliedschaft in der Europäischen Union hätten eine Anpassung des österreichischen Landesverteidigungsplanes – und übrigens auch der aktiven Neutralitätspolitik – erfordert.
Author: Roland Vogel
Published at: 2026-01-20 21:24:37
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