IfZ-Direktor Andreas Wirsching teilte mit: „Die neuere Behördenforschung hat gezeigt, wie wenig Gewicht die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit für das Selbstverständnis der damaligen demokratischen Ministerialbeamten hatte – nicht nur in München, sondern auch in Bonn.“ Spruchkammer-Urteile bei der Entnazifizierung oder Beurteilungen der Verfassungstreue in der jungen Bundesrepublik seien in den Personalmappen einfach dazu geheftet worden; als wäre das Vorherige etwas ganz Normales. Die Autorin analysiert drei Phasen der Entnazifizierung: In der Aufbauphase der bayerischen Justiz habe eine Null-Toleranz-Politik gegenüber NSDAP-Mitgliedern und aktiv für das Regime handelnden Kandidaten geherrscht – wenngleich nicht alle der damals eingestellten Juristen nach heutigem Verständnis als gänzlich unbelastet gelten können.
Author: Von Johann Osel
Published at: 2025-03-31 15:06:59
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