Neuerung seit 1. Januar: Männer bis 45 müssen längeren Auslandsaufenthalt der Bundeswehr melden

Neuerung seit 1. Januar: Männer bis 45 müssen längeren Auslandsaufenthalt der Bundeswehr melden


Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. „Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist.“ Dem folgend würden „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“.

Author: Der Tagesspiegel


Published at: 2026-04-04 10:43:32

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