„I bin liaba in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek oder im Hauptstaatsarchiv gsessn und hab da Sachen ausgrabn.“ In den Originaldokumenten stöberte er auch, als er eine Seminararbeit über mittelalterliche Weistümer – das sind Regelwerke, die festlegen, wozu Untertanen gegenüber ihrem Grundherrn verpflichtet sind, respektive was sie tun dürfen und was nicht – zu schreiben hatte. Für 12 Pfennige Lohn wird der Loblauch zweimal zum Ausrufen durch die Stadt geschickt, ,dazz er gerufft hat, das die frawen under den manen und auch nicht darunder zu gotzleichnam gen torften‘.“ Für den 26. Januar 1628 meldet der Stadtchronist: „Eine Reihe von Bürgern und Bürgersöhnen ist wegen nächtlichen Rumors vom Stadtrat in ein Gewölbe gelegt worden und dann, mit einer starken Schelle an den Fuß geschlagen, unter Androhung von Stadtverweis nach Hause geschickt worden.“ Quelle der beiden Einträge sind Kammerrechnungen beziehungsweise Ratsprotokolle – zwei kleine Begebenheit versteckt in einem Wust von Papier und Texten. „Die Sachen sind zum überwiegenden Teil in Heimarbeit entstanden, an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag.“ Und mit einer knappen Geste auf seine vier Wände deutend, fügt er hinzu: „In meiner Freizeit bin i daherinnen gsessn an meiner Schreibmaschine.“ Die oft voluminösen Originale konnte er natürlich nicht mit nach Hause nehmen, „für die dicken Schwartn musst i mi a mal a paar Stunden in der Dienstzeit hisetzn“.
Author: Von Wolfgang Görl
Published at: 2026-01-07 13:21:01
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