Partnerländer, die im Anhang 2 des Kriegsmaterialgesetzes aufgelistet sind, sollen auch dann beliefert werden können, wenn sie in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind – ausser es liegen «ausserordentliche Umstände» vor, dann hat der Bundesrat ein Vetorecht. Sie will damit die Schweizer Rüstungsindustrie retten: «Die Schweiz kann über kurz oder lang keine Rüstungsgüter mehr selber herstellen – auch nicht für die eigene Armee, der Heimmarkt ist zu klein –, wenn sich nichts ändert.» Ihr Vorschlag wurde deutlich angenommen in der Kommission, mit 8 zu 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen. Die unterlegene Minderheit sprach sich «in Bezug auf die Wahrung der Neutralität» gegen den Vorstoss aus, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Author: Selina Berner (sia)
Published at: 2025-04-01 16:29:49
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