Menschenrechte retten das Klima nicht

Menschenrechte retten das Klima nicht


Einige spektakuläre prozessuale Erfolge können diese dank dem EuGH (dem Gerichtshof der EU in Luxemburg) allein durch ihre Rechtsstellung und Verfahrensteilnahme verbuchen, aber es gibt auch materielle „Siege“ vor Gericht, deren Effektivität aber fraglich erscheint; andererseits der Versuch der internationalen Gerichte zu konstatieren, hier vor allem des IGH am 23. Juli d. J. und des EGMR am 9. April des Vorjahres, in dynamisch-rechtsfortbildender Weise aus Individualrechten neue Klimarechte (oder Rechte auf Nachhaltig- und Klimagerechtigkeit) zu generieren. Aus Sicht der Rechtswissenschaft wird das einerseits kritisch betrachtet, weil sich der Hüter der Menschenrechte mehr und mehr zum Normsetzer verwandelt und den probaten Weg der richterlichen Zurückhaltung (restraint) längst verlassen hat; zum anderen sieht man hier den Katalysator, der die „richtige“ und notwendige Entwicklung beschleunigt, zu der die Staaten und die EU zu wenig selbst beitragen. Mit der EMRK oder der noch allgemeiner formulierten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den zum Teil nicht ausreichend präzisierten Emissionsnormen zu operieren, um konkrete juristisch haltbare und überzeugende Ergebnisse zu finden und Klimaschutz justiziabel zu machen, wird nicht ausreichen, um den Klimakollaps auch juristisch zu bekämpfen und zu verhindern.

Author: Gerhard Strejcek


Published at: 2025-08-24 16:23:33

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