Da fällt es nicht schwer zu schreiben: »Der derzeitige Krieg in Iran ist eine Folge einer jahrelang von der iranischen Führung betriebenen, ihrerseits eskalativen Politik.« Unter den journalistischen Glanzleistungen des Artikels findet sich auch diese: »Iran wurde gefürchtet. Wohl auch deshalb setzte der Westen – selbst dann, als die Revolutionsgarden mit Hisbollah und Assads Anhängern durch Syrien marodierten – auf Diplomatie, auf Annäherung und Deeskalation.« Der Westen strebte zwar seit 2011 mit Hilfe von kopfabschneidenden Dschihadistenmilizen wie denen des an diesem Montag in Berlin zum Staatsbesuch erwarteten amtierenden syrischen Präsidenten in Damaskus einen Regime-Change an, aber warum so etwas aufschreiben? Eine besondere Rechtfertigungsvariante für den Angriffskrieg bietet der Völkerrechtler Wolff Heintschel von Heinegg: Er beruft sich am Sonntag im Deutschlandfunk auf ein Urteil des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag von 1997, das den Begriff »internationaler bewaffneter Konflikt« präzisiert habe.
Published at: 2026-03-29 19:10:56
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