Umso größer war die Überraschung, als Meldungen aufkamen, denen zufolge Männer im wehrdienstfähigen Alter zwischen 17 und 45 Jahren verpflichtet sind, „Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“. Dementsprechend moderat handhabt das Ministerium die Regelung und nutzt den möglichen Spielraum aus: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Ähnliche Regelungen hätten schon im Kalten Krieg gegolten, Genehmigungen würden automatisch als erteilt gelten. Das Signal des Ministeriums ist indes klar: Das Militär ist nun tiefer in den Alltag der Menschen vorgedrungen, und es will da offenkundig auch nicht mehr weg.
Author: Günter Marks
Published at: 2026-04-06 16:44:35
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