Die Schweiz will Flüchtlinge aus der Ukraine künftig nur noch dann ohne langes Verwaltungsverfahren aufnehmen, wenn sie an ihrem heimischen Wohnort konkret an Leib und Leben gefährdet sind. „Nach aktueller Einschätzung des SEM finden in mehreren Regionen im Westen des Landes, die von der Ukraine kontrolliert werden, derzeit keine intensiven Kampfhandlungen statt“, teilte die Schweizer Regierung mit. Für sie werden aber die Auflagen verschärft: Wer sich mehr als 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhält, verliert den besonderen Flüchtlingsstatus.
Author: Der Tagesspiegel
Published at: 2025-06-25 14:19:52
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