«Dies verschärft die Gefährdung jüdischen Lebens bei uns in Hessen unmittelbar und beschädigt in erheblichem Maße die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Land», sagte Becker laut Mitteilung mit Blick auf die verwaltungsgerichtliche Aufhebung des Verbots für die heutige Al-Kuds-Demonstration in Frankfurt. Die Stadt habe nicht die nötigen Feststellungen getroffen, die ein Verbot der Versammlung bereits im Vorfeld rechtfertigen könnten, erklärte das Gericht. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Stadt zwar mit antisemitischen und israelfeindlichen Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze rechne, dies jedoch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit keine Rolle spiele.
Author: ZEIT ONLINE: News -
Published at: 2025-03-29 12:03:49
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