Bereits in Deutschland lebende Ukrainerinnen und Ukrainer, die Bürgergeld beziehen, sollen die Leistungen bis zum Ende der jeweiligen Bewilligung weiter erhalten, höchstens jedoch drei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung. Auch für 2027 wird damit gerechnet, dass die Belastungen der Länder und Kommunen überwiegen: Vorgesehen sind Minderausgaben beim Bund von 300 Millionen Euro und bei den Kommunen von 20 Millionen Euro, zugleich werden zusätzliche Ausgaben der Länder und Kommunen von 394 Millionen Euro veranschlagt. Die Caritas warnte gegenüber der Nachrichtenagentur KNA, die Umstellung könne die Integration der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in den Arbeitsmarkt eher behindern und die erwarteten Einsparungen durch mehr Bürokratie weitgehend aufzehren.
Author: DIE ZEIT: Deutschland - Luis Kumpfmüller
Published at: 2025-11-19 11:15:27
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