Die Spur des Porträts hatte sich nach 1938 verlaufen, als die jüdische Eigentümerin Ernestine Klein es einem Vertrauten zur Verwahrung übergab und die (geflüchtete und heute im Ausland lebende) Familie es daraufhin nicht wieder sah. Jetzt aber wird von dieser jüdischen Familie überhaupt nicht mehr gesprochen, sondern alles reduziert sich auf eine problematische Ausfuhr.“ Wichtig sei ihm persönlich nur die moralische Frage: Schließlich lebe die Enkelin von Ernestine Klein noch und sie könne sich mit über 80 an die Zeit noch erinnern, sagt Weidinger. In der Argumentation müsse übrigens auch berücksichtigt werden, so Weidinger, dass das Gemälde 1939 ebenfalls nicht legal nach Ungarn gekommen sei: Fedor Vest, dem das Bild von Ernestine Klein zur Verwahrung übergeben worden war, habe es über die Grenze geschmuggelt, wie dieser in einem Brief wörtlich festhielt.
Author: Almuth Spiegler
Published at: 2025-11-13 14:18:25
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