Beide Kläger seien aufgrund ihrer „Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolge oder bei der zumindest Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sie dies tue“ laut VGH als „unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes“ eingestuft worden. Landtagsabgeordneter Oskar Lipp, der um seinen kleinen Waffenschein kämpft, erklärte in der Verhandlung vor dem VGH in Ansbach: „Ich stehe hinter dem Rechtsstaat.“ Sein Anwalt teilte zudem mit, dass Lipp sich nie rechtsextremistisch geäußert habe. Im vergangenen März jedoch hatte der Landtag ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro gegen den Abgeordneten verhängt, da er in einer Plenarsitzung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einen NS-Begriff verwendet hatte.
Author: Karina Palzer, Andreas Bachner
Published at: 2025-07-21 17:05:51
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