Das Gericht wollte der Annahme der Polizei nicht folgen, wonach der Hauptzweck des fortgesetzten Protestcamps inzwischen in der Schaffung von Wohnraum in einer Grünanlage bestehe. Für die Polizei war es die zweite Niederlage im Streit um das Protestcamp in der Nähe des Kanzleramtes: Die Behörde hatte zwischenzeitlich eine Verlegung an den Hauptbahnhof angeordnet und das mit Lärmbelästigung besonders abends und nachts begründet. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Zelte wieder am Kanzleramt aufgeschlagen werden dürfen – mit der Auflage an die Aktivisten, leiser zu sein.
Author: Der Tagesspiegel
Published at: 2025-08-23 08:36:14
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