Die vorgelegte Begründung erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern, wie es von einem OVG-Sprecher hieß. Als Grund hatte die Behörde damals die Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten. Abu-Sittah, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise.
Author: DIE ZEIT: News -
Published at: 2025-11-06 15:30:42
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