Von diesem Juni an können Deutschland und andere EU-Staaten Asylsuchende leichter in sogenannte Drittstaaten abschieben, also in Länder außerhalb der EU, zu denen die Betroffenen keine persönliche Verbindung haben. Bisher war eine Abschiebung meist nur möglich, wenn Asylsuchende eine klare Verbindung zu dem Drittstaat hatten, zum Beispiel durch Familie oder einen längeren Aufenthalt dort. Ob eine Person eigentlich Anspruch auf Asyl in der EU hätte, muss dabei nicht mehr geprüft werden.
Author: DIE ZEIT: Ausland - Pia Packmohr
Published at: 2026-02-23 20:28:23
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