„Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun“, sagte Wagenknecht am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“, bestätigte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur AFP. Der Sprecher erklärte aber auch: „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“ Durch neue Verwaltungsvorschriften solle künftig klargestellt werden, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, betonte der Sprecher.
Author: WELT
Published at: 2026-04-05 12:53:39
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