Der Angeklagte, der Anfang 2013 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland namens „Deutsche Taliban Mudschahedin“ zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, hatte den Kommentar zugegeben und bereut. Dadurch habe er das Schicksal der rund sechs Millionen unter der NS-Herrschaft ermordeten Jüdinnen und Juden sowie anderer verfolgter Gruppen mit der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 gleichgesetzt, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sagte, er habe sich nach der damaligen Verurteilung in eine Therapie begeben, inzwischen eine feste Arbeit gefunden und eine Familie gegründet.
Author: Der Tagesspiegel
Published at: 2026-01-06 15:23:11
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