Einbruch in Gelsenkirchener Sparkasse - Mandant hatte 600 000 Euro Gold im Schließfach

Einbruch in Gelsenkirchener Sparkasse - Mandant hatte 600 000 Euro Gold im Schließfach


„Die Sparkasse hat die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Sicherung der Schließfächer. Stellt man Sorgfaltspflicht-Verletzungen fest, entfällt die vertraglich vereinbarte Haftungs-Grenze, und die Sparkasse trifft die volle Wucht der kompletten Haftung.“ Dafür müssen die Opfer aber auch nachweisen, was sie in den Schließfächern hatten. Innenminister Reul: „Weil wichtige Informationen gefehlt haben und nicht zur Verfügung gestellt wurden, mussten Polizei und Staatsanwaltschaft hier tätig werden.“ Denn die entscheidenden Fragen sind: Wann genau sind die Täter wo eingedrungen, wie haben sie die offenbar nur unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen überwunden, woher wussten sie, wo sie genau zuschlagen müssen?

Author: Frank Schneider


Published at: 2026-01-10 14:00:35

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