Seit 1951 vergibt die Filmbewertungsstelle (FBW) in Wiesbaden die Prädikate „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ (oder auch gar keines) und hat Unmengen von Filmen geprüft. Wer als Vor- und Hauptfilm jeweils einen mit „besonders wertvoll“ bewerteten zeigte, entging der Vergnügungssteuer; war nur der Vorfilm „besonders wertvoll“, zahlte der Kinobetreiber den halben Satz. Der Freistaat Bayern zog sich daraufhin, wie er das gern tut, aus der Institution zurück – ungefähr zur gleichen Zeit wurde Wolfgang Petersens „Die Konsequenz“ über eine homosexuelle Liebe bei der Fernsehausstrahlung vom Bayerischen Rundfunk boykottiert – und verlangte eine Statutenänderung.
Author: Hanns-Georg Rodek
Published at: 2025-05-20 14:22:17
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