Denn erstmals sanktioniert die EU, mutmaßlich auf Initiative der Bundesregierung, einen Chefredakteur und dessen Medium auf Grundlage des „Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ nicht wegen deren Berichterstattung zum Krieg in der Ukraine (Red hat diesbezüglich eine explizit russland-kritische Haltung), sondern weil deren Berichterstattung über Pro-Palästina-Proteste in Deutschland angeblich „unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ säen und damit „die Stabilität und Sicherheit in der Union sowie mehrerer ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen“ würde. Über AFA Medya unterstützt Hüseyin Doğru daher Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen, einschließlich indem er gewaltsame Demonstrationen indirekt unterstützt und erleichtert und koordinierte Informationsmanipulation betreibt.“ Da die von der EU angeführte Begründung fast ausschließlich auf die Rolle von „red.“ in Deutschland verweist, würde mich zunächst interessieren, ob die Entscheidung, ein Medienportal wie „red.“ und dessen Chefredakteur wegen der Berichterstattung zu Gazaprotesten zu sanktionieren, von der Bundesregierung ausging und diese „red.“ proaktiv auf die Sanktionsliste der EU hat setzen lassen.
Author: Florian Warweg
Published at: 2025-06-03 10:00:22
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