Das Berliner Kammergericht hat einen Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten wegen der pro-palästinensischen Parole „From the river to the sea“ aufgehoben und an das zuständige Gericht zurückverwiesen. Der Angeklagte soll auf einer Versammlung am 20. April 2024 am Potsdamer Platz unter anderem die umstrittene Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gerufen haben. Zudem habe nicht festgestellt werden können, dass es sich bei der Losung tatsächlich um eine Parole der Terrororganisation Hamas handele, hieß es im Urteil der ersten Instanz.
Author: Der Tagesspiegel
Published at: 2026-01-20 17:30:00
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