Somit bleibt von der Kritik der Bundesregierung und ihrer loyalen Opposition lediglich die leere Absicht, den Afghanistan-Einsatz, koste es, was es wolle, weiterzuführen: »Die Bundesregierung habe nicht die Absicht gehabt, den Afghanistan-Einsatz möglichst schnell zu beenden« (Generalleutnant Schütt, damaliger Leiter der Abteilung Strategie und Einsatz im Bundesministerium für Verteidigung, BMVg). Nachdem eine rechtliche Prüfung ergeben hatte, dass die Bindung der Prämienauszahlung an einen »dauerhaften und unwiderruflichen Verzicht auf die Teilnahme am Ortskräfteverfahren« nicht »rechtssicher« sei, revidierte man diese Kopplung, räumte den Ortskräften, die die Prämie nahmen, eine spätere Aufnahme in das Ortskräfteverfahren ein, zog aber die materiellen Barrieren hoch, um doch noch die erwünschte Abschreckungswirkung zu erzielen. Während nach »Doha« die Träume der Bundesregierung von einer Revision des Abkommens eine rechtzeitige Planung und Umsetzung der »Rückverlegung« blockierten, waren es im Juli und August die in dichter Abfolge abgegebenen Fehleinschätzungen des BND, die eine Evakuierung der deutschen Botschaft hinauszögerten und eine rechtzeitige Abzugsplanung verhinderten.
Author: Hans Otto Rößer
Published at: 2025-12-07 18:39:19
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