Affäre Jacques Baud: Wer auf der Sanktionsliste steht, wird «radioaktiv» gemacht

Affäre Jacques Baud: Wer auf der Sanktionsliste steht, wird «radioaktiv» gemacht


Die Handlungen müssten ein solches Ausmass haben, dass sie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der EU oder in einem Mitgliedstaat gefährdeten, so die Kommission. Auf die Frage, warum eine mit Sanktionen belegte Person nicht vorab angehört werde, verweist die EU-Kommission auf den EU-Gerichtshof, der dieses Vorgehen verschiedentlich gutgeheissen habe: «Die restriktiven Massnahmen sollen einen Überraschungseffekt haben, um beispielsweise sicherzustellen, dass die in den Listen aufgeführten Personen keine Zeit haben, ihr Vermögen vor Verhängung der Sanktionen zu verschieben.» Der Fall von Jacques Baud ist besonders für Journalisten und Publizisten relevant, denn er wirft die Frage auf, wo die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit verlaufen und was auf Personen zukommt, die sich nicht an ein bestimmtes Narrativ halten.

Author: Katharina Fontana (fon), Antonio Fumagalli (fum)


Published at: 2026-01-17 04:30:00

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